Rechtsbehelfsbelehrungen

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden, schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen* Form.

1. Wenn Widerspruch eingelegt wird

ist der Widerspruch einzulegen bei der

Verwaltungsgemeinschaft Pförring, Marktplatz 1, 85104 Pförring.

Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht München in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München, erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist.

2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird

ist die Klage bei dem

Bayerischen Verwaltungsgericht München, in 80335 München,
Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München,
Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München,

zu erheben.

Einlegung eines Rechtsbehelfs (z.B. Widerspruch)

Die Einlegung eines Rechtsbehelfs bei der Gemeinde Oberdolling per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.

Ein bei der Verwaltungsgemeinschaft Pförring elektronisch eingelegter Rechtsbehelf muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der E-Mail-Adresse poststelle@vg-pfoerring.de eingelegt werden.