Bauamt
Das Bauamt ist für Sie zuständig, wenn Sie Bauanträge und Bauvoranfragen einreichen möchten. Außerdem erhalten Sie von uns unterstützende Auskünfte zu Ihrem Bauvorhaben. Außerdem finden Sie Ihre Ansprechpartner in Sachen Bau, die Sie bei Ihrem Weg in das eigene Heim gerne unterstützen!
Häufige Anliegen
Für das Errichten bzw. das Ändern einer genehmigungspflichtigen Anlage benötigen Sie grundsätzlich einen Bauantrag. Dieser wird von einem vorlageberechtigten Architekten erstellt, der die dazugehörigen Anlagen anfertigt. Der Bauantrag ist dreifach über die Verwaltungsgemeinschaft Pförring einzureichen. Die Unterlagen werden im Anschluss geprüft, für die nächste Gemeinderatssitzung vorbereitet und an das Landratsamt übermittelt. Nach Genehmigung durch das Landratsamt erhalten Sie die „rote Baumappe“ wieder zurück. Eine Beteiligung des Landratsamtes ist dann nicht notwendig, sofern das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegt und dieses den Festsetzungen entspricht. Die Genehmigung wird hierbei von der Verwaltung erteilt. Im Zuge Ihres Bauantrages raten wir Ihnen die angrenzenden Nachbarn über Ihr Bauvorhaben zu informieren und deren Unterschriften einzuholen.
Prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen mit der zum Download angebotene Checkliste
Bei zweifelhaften Bauvorhaben raten wir Ihnen vor Einreichung eines endgültigen Bauantrages die Genehmigungsfähigkeit über eine Bauvoranfrage prüfen zu lassen. Diese ist in dreifacher Ausführung bei der Verwaltungsgemeinschaft Pförring einzureichen. Das Antragsformular muss nicht durch einen vorlageberechtigten Architekten ausgefüllt werden. Zwingend erforderlich ist allerdings der amtliche Lageplan, den Sie ebenfalls bei uns bzw. beim Vermessungsamt gegen eine Gebühr von 36,- € erhalten. Die notwendigen Unterlagen sind unterhalb zum Download angeboten. Die eingereichten Unterlagen werden geprüft, dem Gemeinderat zur Entscheidungsfindung vorgelegt und im Anschluss daran an das Landratsamt weitergeleitet. Nach Genehmigung erhalten Sie die „rote Baumappe“ zurück. Wir raten Ihnen Ihre Nachbarn zu informieren und deren Unterschriften einzuholen.
Prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen mit der zum Download angebotene Checkliste
Neben genehmigungspflichten Bauvorhaben gibt es verfahrensfreie Bauvorhaben, wobei die Einreichung von Antragsunterlagen grundsätzlich entfällt (z. B. Grenzgaragen, Geräteschuppen…). Es ist allerdings ratsam vorab prüfen zu lassen, ob nicht durch eine baurechtliche Vorschrift hierzu isolierte Befreiungen bzw. Abweichungen (z. B. Baugrenzenüberschreitung…) erforderlich sind. Gerne prüfen wir für Sie ob entsprechende Unterlagen für Ihr geplantes Bauvorhaben notwendig sind. Sollten tatsächlich Befreiungen bzw. Abweichungen erforderlich sein, so sind wir Ihnen gerne bei der Antragsstellung und Ausfüllung der Formulare behilflich. Hierbei ist es erforderlich das gemeindliche Einvernehmen durch den Gemeinderat erteilen zu lassen.
Im Flächennutzungsplan ist die vorausschauende Bauleitplanung der Gemeinde geregelt. Der Flächennutzungsplan verschafft allerdings kein Baurecht. Erst durch die Überplanung eines Gebietes mit einem Bebauungsplan verschafft das notwendige Baurecht. Die Planungshoheit obliegt der Gemeinde. Im Bebauungsplan ist die Zulässigkeit von Bauvorhaben detailliert geregelt. Neben mit Bebauunplänen überplanten Gebieten gibt es Innerortsbereiche, die grundsätlich bebaubar sind. Wir erteilen Ihnen gerne eine Auskunft darüber, in welchem Geltungsbereich Ihr Grundstück liegt und welche Vorschriften sich dadurch ergeben.
Baugrundstück gesucht?!
Erschließungsbeiträge
Für die Erschließung eines Baugrundstückes fallen Beiträge für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung, den Kanal und für Erschließungsstraßen an. Die Beitragssätze für den Kanal- und Wasseranschluss sind in den jeweiligen Satzungen detailliert niedergeschrieben. In der Regel erhalten Sie nach Fertigstellung des Wohnhauses einen Endabrechnungsbescheid. Die Wasserversorgung wird durch den Wasserzweckverband Altmannsteiner Gruppe für Sie bereitgestellt. Bei einer Erschließung Ihres Grundstückes sind demnach folgende Beiträge zu entrichten:
Wasser
je 5,45 € pro 1m² Geschossfläche (1)
je 0,85 € pro 1m² Grundstücksfläche
Kanal
je 19,00 € pro 1m² Geschossfläche (1)
je 3,00 € pro 1m² Grundstücksfläche
Straßen
Straßen werden individuell nach den Baukosten der entsprechenden Straße berechnet.
zu 1: Geschossflächen sind Außenmaße des Wohngebäudes inklusive des Kellers
Leitung Bauamt
Attenni, Stefan
08403/9292-32
stefan.attenni@vg-pfoerring.de
Zimmer 3.2
Stv. Leitung Bauamt
Schorner, Harald
08403/9292-33
harald.schorner@vg-pfoerring.de
Zimmer 3.3
Mitarbeiterin Bauamt
Hauptmann, Nicole
08403/9292-35
nicole.hauptmann@vg-pfoerring.de
Zimmer 4.4
Leitung Bauamt
Attenni, Stefan
08403/9292-32
stefan.attenni@vg-pfoerring.de
Zimmer 3.2
Stv. Leitung Bauamt
Schorner, Harald
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Mitarbeiterin Bauamt
Hauptmann, Nicole
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