Gewerbe, Schankerlaubnis, Gewerbezentralregister,
Gewerbe, Schankerlaubnis, Gewerbezentralregister,

Gewerbeamt

Unser Gewerbeamt kümmert sich um Ihre behördlichen Belange im Zusammenhang mit Ihrer Unternehmung. Im weiteren erhalten Sie Informationen zu Gewerbean-/-um-/-abmeldungen, Auskünften aus dem Gewerbezentralregister und Ihrer Schankerlaubnis. Für persönliche Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung, Gewerbe, selbständig,

Gewerbean-/-um-/-abmeldungen

Eine selbstständige Tätigkeit muss als Gewerbe angemeldet und registriert werden. Dies ist notwendig, da die Einnahmen ordnungsgemäß versteuert werden müssen. Hierzu zählen nicht nur die Einkommenssteuer, sondern auch die Gewerbesteuer. Der aktuelle Freibetrag der Gewerbesteuer liegt bei 24.500,- €. Darüber hinaus dient die Gewerbeanmeldung auch statistischen Zwecken. Es gibt jedoch auch Berufe, die keine Gewerbeanmeldung erfordern. Hierbei handelt es sich um die sog. Freien Berufe. Künstler wie Musiker, Bildhauer oder Schriftsteller, aber auch Ärzte und Heilpraktiker müssen somit kein Gewerbe anmelden.
Grundsätzlich werden die Gewerbeanmeldungen bei uns auf der Gemeinde ausgefüllt. Die Gebühr in Höhe von 13,- € muss bar bezahlt werden. Zudem müssen Sie eine persönliche Unterschrift leisten, Ihren Personalausweis vorlegen und die Art des Gewerbes angeben. Direkt im Anschluss hieran erhalten Sie von uns Ihre Bestätigung und sind damit selbstständig. Für Ihre Selbstständigkeit wünschen wir Ihnen viel Erfolg.

Gewerbesozialregister, Gewerbe, Behörde, Zulassung

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Sie benötigen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister z. B. für die Zulassung zu einem Gewerbe oder einer Zulassung nach dem Sprengstoffgesetz? Hierfür müssen Sie auf der Gemeinde vorsprechen, um den Antrag zu stellen. Darüber hinaus benötigen wir den Geburtsnamen Ihrer Mutter und Angaben darüber, ob die Auskunft an eine Behörde oder an Sie selbst übersandt werden soll. Bei Übersendung an eine Behörde ist die Angabe eines Grundes für die Ausstellung sowie die exakte Anschrift der Behörde – wenn vorhanden mit Aktenzeichen – mitzuteilen.
Der Antrag kann auch telefonisch gestellt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Übermittlung an das Bundeszentralregister in Bonn erst nach Eingang der Gebühr von 13,- € getätigt werden kann. Die Dauer, bis ein Führungszeugnis übersandt wird, liegt derzeit bei ca. 2-3 Wochen.

Schankerlaubnis, Ausschank, Getränke, Verkauf,

Schankerlaubnis

Sollten Sie eine Veranstaltung selbst bewirten, so benötigen Sie eine Schankerlaubnis, wenn durch den Verkauf von Getränken und Speisen ein Gewinn erzielt werden soll. Diese Schankerlaubnis muss wie eine Veranstaltungsanzeige zwei Wochen vorher bei der Gemeinde angezeigt werden. Das bedeutet, dass ein Vertreter des Vereins in der Gemeinde vorspricht und Angaben über die Art der Getränke und Speisen, den Zeitraum und den Veranstaltungsgrund tätigt. Eine Person benötigt ein Gesundheitszeugnis und gibt eine Belehrung an alle weiteren Personen, die mit Speisen und Getränken in Berührungen kommen, weiter. Für eine Schankerlaubnis über einen Tag ist eine Gebühr von 30,- €, für zwei Tage 60,- € und für jeden weiteren Tag 5,- € in bar oder per Überweisung zu entrichten.

Formulare Landratsamt

LRA Eichstätt Formulare A-Z

Das Formularcenter des Landratsamtes bietet Ihnen auch zahlreiche Formulare zum Thema Gewerbe aus der Zuständigkeit des Kreises an. Ihr Ansprechpartner in der Außenstelle Ingolstadt ist Herr Dobel.
Formulare Landratsamt

Mitarbeiterin Hauptamt
Schneider, Regina

08403/9292-20
regina.schneider@vg-pfoerring.de
Zimmer 2.1

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