2. Februar 2026

Verstöße auf dem Friedhof: Gemeinde mahnt zur Einhaltung

In den vergangenen Wochen wurden der Gemeinde Mindelstetten vermehrt Verstöße gegen die geltende Friedhofsordnung gemeldet. Die Friedhofsverwaltung erinnert daher an die bestehenden Regelungen, die den würdevollen Charakter des Friedhofs als Ort der Ruhe und des Gedenkens bewahren sollen.

Allgemeine Verhaltensregeln

  • Das Verhalten auf dem Friedhof muss der Würde des Ortes entsprechen.
  • Kinder unter 10 Jahren dürfen den Friedhof nur in Begleitung Erwachsener betreten.
  • Folgende Maßnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Friedhofsverwaltung:
    • Aufstellung oder Entfernung eines Grabsteins oder Denkmals
    • Anbringen oder Entfernen von Grabeinfassungen
  • Friedhofsabfälle sind ausschließlich an den vorgesehenen Stellen zu entsorgen.
  • Nicht mehr verwendete Grabsteine sind zu entfernen.

Besonders untersagt ist:

  • Jede Form der Ruhestörung sowie ungebührliches Verhalten
  • Rauchen auf dem Friedhof
  • Beschädigung oder Verunreinigung von Einrichtungen und Anlagen
  • Mitnahme von Tieren (ausgenommen Blindenhunde)
  • Verteilen von Druckschriften ohne Genehmigung
  • Befahren der Wege mit Fahrzeugen aller Art (ausgenommen Kinderwägen und Rollstühle)
  • Feilbieten von Waren sowie das Anbieten gewerblicher oder sonstiger Leistungen
  • Zurücklassen von Gartengeräten an Grabstellen
  • Abreißen von Blumen und Zweigen
  • Fotografieren von fremden Grabstellen oder Trauergesellschaften

Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.