Die Reisezeit steht bald wieder vor der Tür. Da es immer wieder vorkommt, dass Urlaubs- und Tagesreisende erst kurz vor Abreise feststellen, dass ihre Ausweise oder Pässe abgelaufen sind, möchten wir Sie daran erinnern, Ihre Ausweis- und Passpapiere rechtzeitig auf ihre Gültigkeit zu überprüfen. Bitte berücksichtigen Sie, dass Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können und die Bearbeitungszeit für eine Neubeantragung bei ca. 2 – 3 Wochen liegt. Die Kinderreisepässe werden innerhalb von 2 – 3 Tagen ausgestellt. Damit Sie pünktlich zur Urlaubszeit im Besitz gültiger Ausweise und Pässe sind, empfehlen wir Ihnen die rechtzeitige Beantragung Ihrer Ausweise und Pässe.

 

Zur Beantragung eines Personalausweises bzw. eines Reise- und Kinderreisepasses bringen Sie bitte folgendes mit:
• ein biometrisches Passfoto für den Personalausweis, Reise- und Kinderreisepass
• den bisherigen Personalausweis oder Reisepass
• der Antrag ist persönlich zu stellen, da auf dem Antragsformular die eigenhändige unterschrift zu leisten ist und bei Reisepässen der Fingerabdruck notwendig ist
• eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei der Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren und bei einem Reisepass unter 18 Jahren notwendig.
• der Kinderreisepass bis zum 12. Lebensjahr bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Erziehungsberechtigten

 

Es wird gebeten, Ihre Ausweispapiere auf deren Gültigkeit hin zu überprüfen und, falls notwendig, rechtzeitig neue Ausweispapiere zu beantragen. Aktuelle länderinformationen und Einreisebestimmungen finden sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de). Neben Hinweisen u. a. zur Sicherheitslage und zur medizinischen Vorsorge sowie Listen mit Adressen der konsularischen Vertretungen können Sie dort auch Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes abrufen. Wir weisen gleichwohl nachdrücklich drauf hin, dass von Seiten des Auswärtigen Amts für die Aktualität der dort aufgeführten Informationen (Visumerfordernisse etc.) keine Gewähr übernommen wird. Verbindliche und aktuelle Informationen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der betreff enden Länder erteilen.