Stille Tage 2026: Das ist erlaubt – und das nicht
Das Landratsamt Eichstätt weist auf die Regelungen zum Schutz der sogenannten „stillen Tage“ gemäß dem Feiertagsgesetz hin. Öffentliche Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind an diesen Tagen nur dann zulässig, wenn sie dem ernsten Charakter des Tages gerecht werden.
Folgende Tage unterliegen im Jahr 2026 besonderen Einschränkungen:
- Aschermittwoch (18. Februar): 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr
- Gründonnerstag (2. April): 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr
- Karfreitag (3. April): 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr
- Karsamstag (4. April): 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Nicht erlaubt sind z. B. Tanzveranstaltungen, Pop-Konzerte, Volksfeste, Theatervorführungen, Zirkusveranstaltungen, Preis-Kartenturniere sowie der Betrieb von Spielhallen oder Geldspielautomaten in Gaststätten.
Am Karfreitag sind zusätzlich Sportveranstaltungen und musikalische Darbietungen in Schankräumen verboten.



