Neues Wohngebiet in Hiendorf: Satzungsbeschluss beschlossen
Die Gemeinde Mindelstetten gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2026 den Bebauungsplan „Hiendorf Ost“ in der Fassung vom 24. Februar 2026 nebst Begründung als Satzung beschlossen hat. Mit dieser Bekanntmachung vom 23. März 2026 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Kraft.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Hiendorf am östlichen Siedlungsrand der Gemeinde und umfasst die Flurstücke 244, 243 (TF), 245 (TF), 304 (TF) sowie 302 (TF) der Gemarkung Hiendorf. Es wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen und bietet Raum für insgesamt 13 Wohnbauparzellen. Ziel der Planung ist es, dringend benötigtes Bauland für Einheimische und junge Familien bereitzustellen und damit einer Abwanderung entgegenzuwirken.
Der Bebauungsplan mit Begründung kann während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:
- Verwaltungsgemeinschaft Pförring, Marktplatz 1, III. Stock, Zimmer 3.3, 85104 Pförring
- Gemeindekanzlei Mindelstetten, Mayerplatz 1, 93349 Mindelstetten
Hinweis auf Rügefristen: Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Mindelstetten geltend gemacht worden sind. Entschädigungsansprüche nach §§ 39 bis 42 BauGB erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.




