14. Oktober 2025

Lichtbilderstellung jetzt direkt im Einwohnermeldeamt

Seit dem 01. August 2025 sind Lichtbilder für die Erstellung von Ausweisdokumenten nur noch in digitaler Form zulässig. Papierbasierte Passbilder dürfen für die Dokumentenbeantragung nicht mehr akzeptiert werden.

Nun ist auch im Einwohnermeldeamt die entsprechende Technik vor Ort, um für die Beantragung von Ausweisdokumenten (Reisepass, Personalausweis) die Lichtbilder zu erstellen. Für die Erstellung des Lichtbildes wird eine bundeseinheitliche Gebühr in Höhe von 6,00 € je Dokument erhoben.

Die Lichtbilder sind ausschließlich für die Ausweisproduktion bestimmt. Für Babys und Kleinstkinder empfehlen wir, das Lichtbild bei einem Fotografen anfertigen zu lassen. Wenn Sie für weitere Zwecke oder für zuhause weitere Lichtbilder benötigen, können Sie sich wie gewohnt an einen Fotografen wenden.