Aufgrund der beginnenden Sommerzeit wird nochmals auf folgendes hinsichtlich Poolbefüllungen oder Gießwasserentnahme, sonstige Entnahmen etc. hingewiesen:

• Ohne Genehmigung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Altmannsteiner Gruppe darf keine Wasserentnahme aus öffentlichen Hydranten (z.B. Poolbefüllung) erfolgen.
• Alle Wasserentnahmen aus öffentlichen Hydranten sind mit Mengenangaben schriftlich oder per E-Mail an Herrn Attenni (Tel.: 08403/9292-32 oder Mail: stefan.attenni@vg-pfoerring.de) zu melden – ein Meldeformular erhalten Sie von Herrn Attenni.
• Eine Entnahme mithilfe der örtlichen Feuerwehr für Zwecke von Privatpersonen (außer Brandbekämpfung!) ist nicht zulässig.
• Eine nichtgenehmigte Wasserentnahme aus einem öffentlichen Hydranten stellt eine Straftat dar.
• Das für Poolbefüllungen entnommene Trinkwasser wird als Abwasser behandelt, d.h. es werden auch Kanalgebühren erhoben.

gez. Attenni
Geschäftsleitung