Kinderreisepass
Ab dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Auch die Verlängerung der Gültigkeitsdauer kann ab dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen. Eine Verlängerung ist wie bisher maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Danach benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass. Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.

Bisher ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig. Die Gebühren für die Beantragung (13,00 Euro) sowie Verlängerung und Aktualisierung (6,00 €) von Kinderreisepässen bleiben unverändert.

Bitte beachten Sie:
In einige Länder (z. B. in die USA) kann nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass ein elektronisches Speichermedium enthält (Chip).
Wenn Ihr Kind mit einem Kinderreisepass einreisen möchte, benötigt es daher zusätzlich ein Visum.
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.


Personalausweis

Am 1. Januar 2021 wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises bei antragstellenden Personen ab dem 24. Lebensjahr von bisher 28,80 Euro auf 37,00 Euro erhöht. Für die Ausstellung von Personalausweisen für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt sind, bleibt die Gebühr unverändert bei 22,80 Euro. Auch die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis in Höhe von 10,00 Euro bleibt gleich.


eID-Karte für Unionsbürger*innen

Die „eID (electronic identification) ?Karte“ ist eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis. Neu zum 1. Januar 2021 können Unionsbürger*innen sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, ab dem Alter von 16 Jahren eine eID-Karte beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37,00 Euro. Die eID-Karte dient ausschließlich für den Online-Einsatz und kann nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument verwendet werden. Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.