Satzungsänderung: Anpassung der Gebühren für Grabstätten
Die Gemeinde Mindelstetten hat eine Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 25.01.2021 erlassen. Die neue Regelung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und beinhaltet angepasste jährliche Gebühren sowie eine neue Regelung zu den Herstellungskosten für Gemeinschaftsgrabstätten.
Die jährlich anfallenden Gebühren betragen künftig:
- Einzelgräber: 30,00 EUR zzgl. 10,00 EUR Abfallgebühr und 10,00 EUR Unterhaltungskosten
- Familiengräber: 50,00 EUR zzgl. 10,00 EUR Abfallgebühr und 10,00 EUR Unterhaltungskosten
- Urnengräber: 30,00 EUR zzgl. 10,00 EUR Abfallgebühr und 10,00 EUR Unterhaltungskosten
- Urnenringgräber: 30,00 EUR zzgl. 10,00 EUR Abfallgebühr und 10,00 EUR Unterhaltungskosten
Für den erstmaligen Erwerb eines Nutzungsrechts an Urnenringgräbern fällt zusätzlich eine anteilige Gebühr für Herstellungskosten in Höhe von 1.800,00 EUR an.



