22. März 2026

12. FNP-Änderung „Hiendorf Ost“ genehmigt und wirksam

Die Gemeinde Mindelstetten gibt bekannt, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24. Februar 2026 den Feststellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Hiendorf Ost“ gefasst hat. Das Landratsamt Eichstätt hat die Änderung mit Bescheid vom 17. März 2026 (Nr. 43 – Az. 610) genehmigt. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung wird die Änderung wirksam.

Ziel der Planung ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen im Ortsteil Hiendorf. Die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche (ca. 10.654 m²) wird im Flächennutzungsplan künftig als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Es sind 13 Wohnbauparzellen vorgesehen.

Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht liegt ab sofort zur öffentlichen Einsicht aus. Eine Einsichtnahme ist möglich bei:

  • Verwaltungsgemeinschaft Pförring, Marktplatz 1, III. Stock, Zi. 3.3, 85104 Pförring
  • Gemeindekanzlei Mindelstetten, Mayerplatz 1, 93349 Mindelstetten

Die Unterlagen können während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Auf Verlangen wird Auskunft über die Inhalte der Planunterlagen erteilt.

Es wird auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verstößen gegen Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängeln der Abwägung gemäß § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen. Rügen sind innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend zu machen.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Pförring.